Stellungnahme der CDU-Stadtratsfraktion
Die CDU-Stadtratsfraktion hat sich dem Aufruf einiger Ratsfraktionen gegen „Corona-
Spaziergänge“ nicht angeschlossen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion muss man es in einem demokratischen Rechtsstaat aushalten,
dass einzelne Personen und Minderheiten ihrer Meinung Ausdruck verleihen und sie
öffentlich kundgeben. Die freie Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht sind
wichtige Errungenschaften. Man muss die kundgegebene Meinung nicht teilen, aber das
Recht diese zu äußern respektieren. In der Corona-Pandemie gab und gibt es staatliche
Maßnahmen, die nachvollziehbarerweise stark in die Rechte des Einzelnen eingreifen.
Nicht immer haben diese Einschränkungen der gerichtlichen Überprüfung standgehalten,
was auch der Tatsache geschuldet ist, dass es eine derartige Situation noch nie gab. Eine
kritische Begleitung staatlichen Handelns durch die Gesellschaft ist grundsätzlich durchaus
angebracht und nachvollziehbar und der sachliche Dialog und Austausch erforderlich.
Wir wollen daher eine sachliche Auseinandersetzung mit kritischen Argumenten, statt
eines Auseinanderdriftens der Gesellschaft oder einer zusätzlichen Polarisierung.
Unabhängig von dem Respekt vor öffentlichen Meinungsbekundungen, ist für uns
allerdings wichtig, dass es sich bei den als „Spaziergängen“ deklarierten, organisierten
Treffen um Demonstrationen handelt, die anzumelden sind. Das Grundgesetz schützt die
freie und friedliche gemeinschaftliche Meinungsbekundung, aber gewährt sie nicht
einschränkungslos. So sind sie anzumelden und Auflagen einzuhalten und sie müssen
friedlich erfolgen. Dass es in anderen Regionen im Zusammenhang mit „Spaziergängen“
Drohungen und Übergriffe gab, ist nicht hinnehmbar und, wie jede Straftat, zu ahnden.