CDU Stadtverband Osterholz-Scharmbeck

Grundsteuer- Erhöhung


Die CDU Fraktion informiert in einem digitalen Themenabend über das aktuelle Thema:

 

Grund- und Gewerbesteuererhöhung in Osterholz-Scharmbeck

– was bedeutet das für mich?“


 

07.01.2023


 

 

                                                   Schreck zum Neuen Jahr



CDU kritisiert massive Grundsteuererhöhung Mitte Dezember hat der Stadtrat gegen den heftigen Protest und die Stimmen der CDU-Fraktion eine von Bürgermeister und Verwaltung vorgeschlagene doppelte Erhöhung der Grundsteuer durchgewinkt – mit fatalen finanziellen Dauerfolgen für Eigentümer und Mieter.


Gleich zum Jahresanfang erleben viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osterholz-
Scharmbeck eine harte finanzielle Überraschung: In diesen Tagen erreicht sie der neue
Grundsteuerbescheid für 2023 – und nach Öffnen des Schreibens der Stadtverwaltung
müssen sich die meisten erstmal hinsetzen. Die von Bürgermeister und Verwaltung
vorgeschlagene doppelte Erhöhung der Grundsteuer um insgesamt über 22% ist sehr
massiv und belastet viele Grundeigentümer ganz erheblich. Und all dies zusätzlich zu
anderen von der Stadt erhöhten Gebühren wie z.B. Abwasserbeseitigung und die
allgemeinen Dienstleistungsgebühren. So manchen Häuslebauer und -eigentümer bringt
dieser weitere, nicht erforderliche Griff der Stadt in seine Tasche in Schwierigkeiten. Wer
kann, legt die erhebliche Mehrzahlung auf Mieter um – aber die meisten bleiben darauf
sitzen.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt hatte die Pläne zur ihrer Ansicht nach nicht
erforderlichen Erhöhung der Grundsteuer monatelang massiv kritisiert. Der städtische
Haushalt müsse nicht durch Steuererhöhungen, sondern durch sparsameres Wirtschaften
-vor allem in der Verwaltung- und bei den freiwilligen Leistungen sowie durch Ansiedlung
neuer Betriebe saniert werden. Außerdem seien die vorgelegten Planhaushalte viel zu
pessimistisch. Die Pläne zur Steuererhöhung stießen bereits in der Sitzung des
Finanzausschusses Ende November auf heftige Kritik seines Vorsitzenden Ulrich
Messerschmidt (CDU-Fraktion). Eine plausible Begründung für die zum 1. Januar
vollzogenen gleich zwei Grundsteuererhöhungen fehlte bereits damals und lag auch bis zur
Ratssitzung Mitte Dezember nach Meinung seiner Fraktion noch immer nicht vor. Daher
übte in einer turbulenten Ratssitzung die CDU-Fraktion abermals heftige Kritik an dem Vorhaben. Eine

Mehrheit aus SPD, Grünen und Bürgerfraktion stimmte jedoch damals für

die Steuererhöhungen und sorgte damit für die jetzigen finanziellen Turbulenzen bei vielen
Bürgern.
Die CDU-Fraktion wird in Anbetracht dieser unnötigen Mehrbelastung der Bürger in
wirtschaftlich unsicheren Zeiten die städtische Haushaltsführung und die Verwendung der
üppigen zusätzlichen Steuereinnahmen im Rahmen ihrer Rats- und Ausschussarbeit
äußerst kritisch und akribisch überwachen, die Verwaltung bei der Herausgabe von
Informationen stark und dauerhaft fordern und die Öffentlichkeit aktiv über eventuelle
Fehlsteuerungen und unangemessene Ausgaben sofort und regelmäßig informieren. Bei
der erwarteten Haushaltsentwicklung in 2023/24 erwägt die CDU auch einen Antrag für
eine teilweise Rücknahme der jetzigen Steuererhöhung ab dem Haushaltsjahr 2025.

 


08.12.2022 Inhaltliche wiedergabe von Berich - Ulrich Messerschmidt


CDU-Stadtratsfraktion zur vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
1. Grundsätzliches:
Haushaltsplanung 2023-24 im Zeitvergleich kaum schlechter
?Der Haushaltsentwurf 2023-24 und die erwarteten Defizite bewegen sich auf dem
Niveau der Vorjahre. Damit gibt es auch für 2023-24 über die geplanten
Maßnahmen hinaus keinen dringenden Bedarf, die Einnahmen der Stadt weiter
zu erhöhen und damit keinen Bedarf für die Erhöhung von Grund- oder
Gewerbesteuersätzen.
(Nachrichtlich: In den Vorjahren sind jeweils die bei der Aufstellung erwarteten
Defizite i.d.R. nicht in dieser Höhe eingetreten, die Jahre 2020 und 2021 schlossen
im Ergebnishaushalt sogar unerwartet gut ab).
2. Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung möglich
?Die vorgeschlagene Abschaffung der Satzung und die solidarische Verteilung der
Lasten auf den Gesamthaushalt trägt die CDU-Fraktion grundsätzlich mit. Trotz
der damit geplanten Abschaffung der „Anliegerbeiträge“ entsteht der Stadt
nämlich zunächst kein zusätzliches Defizit in der von der Verwaltung genannten
Höhe von 0,5 Mio. pro Jahr, da ja über Jahre überhaupt gar keine entsprechenden
Investitionen stattfanden und für 2023 und 2024 eben nicht jeweils 0,9 Mio.,
sondern lediglich für 2024 0,6 Mio. eingeplant sind. Ein „Defizit“ entsteht also gar
nicht, solange der Straßenausbau in der Stadt nicht wieder Fahrt aufnimmt.
Damit gibt es derzeit auch nicht den behaupteten finanziellen Deckungsbedarf in
Höhe von 0,5 Mio.
?Selbst wenn in vielen Jahren – nach Erstellung und möglichem Inkrafttreten eines
geplanten ganz neuen Konzeptes – eine Wiederaufnahme der
Straßenausbautätigkeit mit jährlichen Kosten von 0,9 Mio. erfolgt sein sollte,
könnte die Finanzierung des durch den jetzigen Wegfall der Anliegerbeiträge
entstehenden Betrages auf vielen Wegen erfolgen (siehe Anlage, Schema des §
111 NKomVG). Bei den zulässigen Wegen der hierfür erforderlichen
Finanzbeschaffung findet man eine Anhebung von z.B. städtischen Steuern dort
erst an vorletzter Stelle. Vorher sollen – bei Bedarf – sonstige Finanzmittel und
vereinnahmte spezielle Entgelte (deren deutliche Erhöhung von der Stadt für
2023 ff. ebenfalls geplant ist) eingesetzt werden.
?
3. Zwei Steuererhöhungen statt einer: Anhebung der Realsteuersätze in der jetzigen
Höhe ist unnötig und abzulehnen
?Das Erfordernis, die Realsteuersätze der Stadt zur Finanzierung eines möglichen
Defizits beim Straßenausbau anzuheben existiert, wie geschildert, nicht unmittelbar.
Gleichwohl kann es auch aus unserer Sicht sinnvoll sein, bereits heute über eine
Gegenfinanzierung künftiger Straßenausbau-Aktivitäten zu beraten und ggf. auch
bereits zu entscheiden. Hierzu sind zunächst die beschriebenen vorrangigen
Finanzierungswege vom Bürgermeister zu prüfen und das Ergebnis
unvoreingenommen darzulegen. Falls es danach erforderlich erscheint, einen dem wieder

gesteigerten (!) Investitionsvolumen entsprechenden, plausiblen

Finanzierungsbeitrag zu erwirtschaften, so hat sich die CDU-Fraktion dieser
Überlegung nicht grundsätzlich verschlossen. Die Fraktion hat im Stadtrat aber eine
Steuererhöhung dafür abgelehnt und sich für die Einführung sog. „wiederkehrender
Beiträge“ gem. § 6c NKAG ausgesprochen. Dieses Verfahren hätte vor allem den
Vorteil, dass die Bürger nur die Straßenausbauten bezahlen, die auch tatsächlich
stattfinden und nicht, wie von der Verwaltung jetzt geplant, pauschal mit Steuern
unklaren Verwendungszwecks belastet werden.
?Eine deutlich über diesen Bedarf hinausgehende, zweite Anhebung der
Realsteuersätze wurde jetzt von Bürgermeister und Stadtverwaltung vorgeschlagen.
Bei der alle Wohn- und Geschäftsgrundstücke betreffenden Grundsteuer B ist die
doppelte Anhebung der Hebesätze von 450% auf 550% (statt auf 492%)
vorgeschlagen worden.
Hier soll offensichtlich eine zweite Steuererhöhung im Windschatten der
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durchgedrückt werden, ohne dass dies
haushaltstechnisch erforderlich ist. Die Stadtverwaltung möchte offenbar ohne
wirkliche akute Finanznot und rechnerischen Grund die Bürgerinnen und Bürger mit
erheblich mehr Grundsteuer B belasten, um sich selbst Spielräume zu schaffen. Die
geplante Anhebung der Hebesätze um insgesamt über 22% bedeutet für den
durchschnittlichen Grundsteuerzahler eine jährliche Mehrbelastung von ca. 100€,
ohne dass klar ist, wofür dieses Geld verwendet wird. Das belastet selbstnutzende
Grundeigentümer ebenso wie jeden Mieter.
?Die ebenfalls geplante Anhebung der Gewerbesteuer auf 440% gefährdet
bestehende mittelständische Unternehmen und Arbeitsplätze. Wo jetzt schon kaum
noch die Energiekosten aufgebracht werden können, Filialen geschlossen und
Mitarbeiter entlassen werden, da langt künftig die Stadt beim vielleicht verbliebenen
mageren Gewinn ganz kräftig zu.
?Die Rahmendaten der in zwei Jahren bundesweit zu realisierenden Reform der
Grundsteuer sind jedem bis heute gänzlich unbekannt. Es ist nicht absehbar, wie sich
heutige Hebesätze auf die künftige Steuerlast auswirken werden. Mit einer Anhebung
zum jetzigen Zeitpunkt werden Stellschrauben gedreht, deren Mechanismus niemand
kennen kann und die möglicherweise verheerende Auswirkungen auf die
Gesamtbelastung der Bürgerinnen und Bürger ab 2025 haben.
Eine Steuererhöhung „auf Verdacht“ ist zutiefst ungerecht und belastet Bürgerinnen und
Bürger wie auch Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten nicht nur unnötig, sondern ist
auch kurzsichtig. Grundeigentümer, Mieter und Gewerbetreibende werden grundlos und
dauerhaft belastet und die Ansiedlung von Unternehmen sowie der Zuzug von Bürgern
weiter unnötig erschwert oder verhindert.
Die CDU-Fraktion kann weder dieser ungerechten Steuererhöhung noch dem darauf
aufbauenden städtischen Haushalt 2023-24 zustimmen.


17.12.2022
CDU Stadtratsfraktion Osterholz-Scharmbeck
Marie Jordan, Fraktionsvorsitzende

Ulrich Messerschmidt, Finanzpolitischer Sprecher


 

07.12.2022 Einladung zur Online Besprechung


Wir leben in bewegten Zeiten. Nach der Corona-Pandemie, die noch nicht abgeschlossen ist, hat die nächste Krise unser Land im Griff. Es ist selbstverständlich richtig, dass Deutschland an der Seite der Ukraine steht und diese dabei unterstützt, sich gegen den völkerrechtswidrigen Angriff zu verteidigen. Und auch denen, die ihre Heimat, ihr Haus oder ihre Angehörigen verloren haben, wollen wir in Deutschland Zuflucht geben. Die Folgen des Krieges und der Energiekrise merken wir auch hier vor Ort. Jeder Einzelne von uns ist von der zunehmenden Geldentwertung, den steigenden Energie- und Stromkosten und die unsichere wirtschaftliche Lage betroffen und es ist aktuell nicht vorauszusagen, wie sich diese Situation weiterentwickelt.


In dieser wohl schwierigsten Lage für unser Land seit dem Ende des 2. Weltkrieges plant die Stadt Osterholz-Scharmbeck Grund- und Gewerbesteuer in erheblichem Umfang zu erhöhen. Dies trifft unsere Unternehmen, die Arbeitgeber vor Ort, die
Immobilieneigentümer und natürlich auch die Mieter. Gerade in einer, für alle, schwierigen Situation mit unklarer Kostenentwicklung und vor dem Hintergrund, dass die Grundsteuer ohnehin ab 2025 umfassend reformiert werden muss, was für einige fraglos zu höheren Grundsteuerabgaben führen wird, muss ein solcher Schritt sehr kritisch betrachtet werden.

Hierüber wollen wir mit Ihnen und unseren Mitgliedern in der CDU-Fraktion des Stadtrates sprechen und laden zu einem digitalen Themenabend

am 08.12.2022 um 20:15 Uhr ein.

Den Zugangscode für den digitalen Themenabend erhalten Sie bei:

jordan@cdu-osterholz-scharmbeck.de